Nachweisbar statt pauschal
Methodik
Ein Gutachten entsteht nicht durch das Ausführen eines Tools, sondern durch die nachvollziehbare Einordnung technischer Beobachtungen.
1. Fragestellung und Prüfumfang klären
Zunächst wird eingegrenzt, was untersucht werden soll: eine einzelne URL, ein Nutzerprozess, eine CMS-Installation, eine Abnahme oder eine konkret beobachtete Auffälligkeit. Vorhandene Anforderungen, Dokumentationen und Unterlagen helfen beim Soll-/Ist-Vergleich.
2. Automatisiert messen
Werkzeuge erfassen technische Hinweise, Messwerte und Auffälligkeiten. Dazu können Browser-Analysen, Netzwerkdaten, Quellcode-Prüfungen oder Performance-Messungen gehören. Ein einzelnes Ergebnis wird nicht als abschließende Bewertung übernommen.
3. Manuell überprüfen
Erkannte Auffälligkeiten werden im tatsächlichen Nutzungskontext nachvollzogen. Beispielsweise wird geprüft, ob eine Navigation mit Tastatur bedienbar ist, ob ein Fehler reproduzierbar auftritt oder ob ein Messwert auf eine für Nutzer relevante Ursache zurückgeht.
4. Fachlich bewerten
Eine Feststellung trennt klar zwischen Beobachtung, technischer Einordnung und möglicher Auswirkung. So bleibt erkennbar, was tatsächlich nachweisbar ist und welche Schlussfolgerung daraus gezogen wird.
Beobachtung: Eine visuell hervorgehobene Zwischenüberschrift ist im HTML als Absatz umgesetzt.
Einordnung: Assistive Technologien können das Element nicht zuverlässig als Überschrift erkennen.
Auswirkung: Die Navigation per Screenreader kann dadurch erschwert werden.
5. Nachvollziehbar dokumentieren
Je nach Auftrag können URL, Prüfzeitpunkt, Gerät, Browser, Einstellungen, Screenshots, HTTP-Antworten, relevante Code-Ausschnitte und Messergebnisse dokumentiert werden. Damit können Befunde auch später nachvollzogen werden.
Priorisierung
Feststellungen werden nicht nur gesammelt, sondern nach ihrer möglichen Bedeutung eingeordnet. Maßgeblich sind beispielsweise Auswirkung, Reichweite, Wiederholbarkeit, Risiko und der betroffene Nutzerprozess.
Grenzen der Prüfung
Eine technische Prüfung beschreibt immer den vereinbarten Umfang und den untersuchten Zustand zum jeweiligen Zeitpunkt. Nicht untersuchte Bereiche dürfen nicht stillschweigend als fehlerfrei gelten.