Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf: Dieser Text ist noch nicht rechtlich geprüft. Eckige Klammern markieren Angaben, die noch ergänzt oder entschieden werden müssen.

Stand: [Datum]

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Stefan Lindecke, Talstr. 4b, 45739 Oer-Erkenschwick, handelnd unter der Bezeichnung „CMS Gutachter“ (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden über
    • die Nutzung des Kundenbereichs und den Erwerb einer Domain-Lizenz für den automatisierten Domain-Check (Abschnitt B) sowie
    • individuelle technische Prüfungen, Audits, Abnahmeprüfungen, Gutachten und technische Stellungnahmen (Abschnitt C).
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung und bei jedem Kauf, dass er nicht als Verbraucher handelt.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einem Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Gegenstand der Leistungen

  1. Der Anbieter untersucht und bewertet die technische Umsetzung von Websites und Content-Management-Systemen, etwa in Bezug auf Barrierefreiheit, Performance, Sicherheit, Auffindbarkeit, Wartbarkeit und mobile Nutzung.
  2. Die Leistungen sind technischer Natur. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Ergebnisse enthalten keine Aussage darüber, ob eine Website rechtliche Anforderungen erfüllt, etwa aus der DSGVO, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), dem Urheber-, Wettbewerbs- oder Vertragsrecht. Soweit Ergebnisse für eine rechtliche Bewertung genutzt werden sollen, ist dafür eine rechtliche Beratung erforderlich.
  3. Automatisierte Prüfungen erfassen nur einen Teil der möglichen Anforderungen. Sie können Fehlalarme enthalten, und nicht gemeldete Bereiche sind nicht automatisch fehlerfrei.

3. Berechtigung des Kunden

  1. Der Kunde lässt nur Websites prüfen, die er selbst betreibt oder für deren Prüfung er vom Betreiber berechtigt ist. Er stellt sicher, dass Prüfungen und gegebenenfalls eine Kopie der Website keine Rechte Dritter verletzen.
  2. Prüfungen erzeugen Zugriffe auf die geprüfte Website. Der Kunde stellt sicher, dass solche Zugriffe zulässig sind und den Betrieb der Website nicht unzumutbar beeinträchtigen, etwa durch Abstimmung mit dem Hoster.
  3. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde zur Beauftragung einer Prüfung nicht berechtigt war. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

4. Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

5. Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf [den Betrag der vereinbarten Vergütung / einen festen Betrag].
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  4. Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde oder Dritte auf Grundlage der Ergebnisse treffen, soweit die Ergebnisse nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Der Anbieter behandelt alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen, nicht öffentlichen Informationen des Kunden vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragsdurchführung.
  2. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Inhalte der geprüften Website, schließen die Parteien auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. [Mit dem Anwalt klären, ob die Prüfung fremder Websites eine Auftragsverarbeitung ist.]

B. Kundenbereich und Domain-Check

7. Kundenkonto

  1. Für den Domain-Check ist ein Kundenkonto erforderlich. Der Kunde registriert sich mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort und bestätigt die E-Mail-Adresse über einen Link. Nicht bestätigte Registrierungen werden nach sieben Tagen gelöscht.
  2. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
  3. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Kunde kann sein Konto jederzeit löschen.

8. Domain-Nachweis

  1. Prüfungen sind nur für Domains möglich, deren Inhaberschaft der Kunde nachgewiesen hat, entweder über einen DNS-Eintrag oder über eine Datei auf der Website.
  2. Der Nachweis wird regelmäßig erneut geprüft. Schlägt er über mehrere Tage fehl, wird er entzogen. Bis zu einem erneuten erfolgreichen Nachweis sind keine Prüfungen möglich.
  3. Eine Domain kann nur in einem Kundenkonto nachgewiesen sein.

9. Domain-Lizenz

  1. Mit dem Kauf einer Domain-Lizenz erhält der Kunde das Recht, für eine Hauptdomain (registrierbare Domain, zum Beispiel example.org) und alle ihre Subdomains automatisierte Prüfungen im Kundenbereich zu starten.
  2. Die Lizenz ist an das Kundenkonto und die Hauptdomain gebunden und nicht übertragbar.
  3. Je Domain sind höchstens vier Prüfungen pro Stunde und eine gleichzeitig laufende Prüfung möglich. Der Anbieter kann diese Grenzen zum Schutz des Dienstes vorübergehend absenken.
  4. Die Lizenz ist zeitlich unbefristet. Sie gilt für die Dauer, in der der Anbieter den Domain-Check betreibt. [Mit dem Anwalt klären: Regelung für den Fall, dass der Dienst eingestellt wird, etwa Ankündigungsfrist und anteilige Erstattung.]
  5. Der Preis beträgt 490 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Hauptdomain, soweit im Kundenbereich nichts anderes angegeben ist.
  6. Die Lizenz endet, wenn der Kunde sein Konto löscht. Eine Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

10. Vertragsschluss und Zahlung im Kundenbereich

  1. Die Darstellung im Kundenbereich ist noch kein verbindliches Angebot. Mit dem Klick auf die Schaltfläche zum zahlungspflichtigen Kauf gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Lizenz freischaltet, spätestens mit der Bestätigung per E-Mail.
  2. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Es gelten die dort angebotenen Zahlarten. Die Lizenz wird erst freigeschaltet, wenn die Zahlung bestätigt ist; bei Lastschrift oder Überweisung kann das einige Tage dauern.
  3. Wird eine Zahlung zurückgebucht oder angefochten, ruht die Lizenz, bis die Zahlung geklärt ist. Wird der Betrag vollständig erstattet, erlischt die Lizenz.
  4. Die Rechnung wird elektronisch erstellt und per E-Mail übermittelt.

11. Leistungsumfang und Verfügbarkeit des Domain-Checks

  1. Der Domain-Check ist eine automatisierte Erstbewertung. Das Ergebnis besteht aus einer Übersicht je Prüfbereich, der Anzahl der Befunde nach Schweregrad und den wichtigsten Befunden mit kurzer Empfehlung. Er ist keine fachliche Bewertung und kein Gutachten.
  2. Der Anbieter entwickelt die Prüfregeln weiter. Er kann Prüfungen ändern, ergänzen oder entfernen, soweit der Kern der Leistung, eine automatisierte technische Erstbewertung der Website, erhalten bleibt.
  3. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, können die Nutzung zeitweise einschränken.
  4. Prüfergebnisse werden [365 Tage] gespeichert und danach automatisch gelöscht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Ergebnisse zu sichern, die er länger benötigt.

12. Gutachten aus dem Kundenbereich anfragen

  1. Der Kunde kann im Kundenbereich ein individuelles Gutachten anfragen. Dabei gibt er dem Anbieter Zugriff auf die Ergebnisse seiner Prüfungen und erlaubt, eine vollständige Kopie der Website zu Prüf- und Dokumentationszwecken anzufertigen. Die Anfrage ist unverbindlich; ein Vertrag über das Gutachten kommt erst nach Abschnitt C zustande.
  2. Der Kunde kann die Anfrage jederzeit zurückziehen. Der Zugriff des Anbieters endet dann, und vorhandene Kopien werden gelöscht, soweit sie nicht für einen bereits erteilten Auftrag benötigt werden. [Mit dem Anwalt klären: Umgang mit Kopien, die als Beleg in einem fertigen Gutachten dienen.]

C. Individuelle Prüfungen und Gutachten

13. Angebot und Vertragsschluss

  1. Fragestellung, Umfang, Liefergegenstand, Termin und Vergütung werden vor Beginn in einem Angebot festgelegt. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots in Textform zustande.
  2. Änderungen des Umfangs bedürfen der Textform. Mehraufwand durch Änderungen wird nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung vergütet.

14. Durchführung

  1. Der Anbieter erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Prüfung, unabhängig und unparteiisch. Er ist in der Wahl der Methoden frei, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Gegenstand der Prüfung ist der Zustand der Website zum Prüfzeitpunkt. Spätere Änderungen sind nicht erfasst.
  3. Der Anbieter kann sich zur Durchführung technischer Hilfsmittel und, nach vorheriger Information des Kunden, geeigneter Dritter bedienen.

15. Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig die für die Prüfung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge bereit, etwa Anforderungsdokumente, Testzugänge oder Ansprechpartner.
  2. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

16. Ergebnis und Abnahme

  1. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Prüfbericht, ein Gutachten oder eine technische Stellungnahme. Befunde werden nachvollziehbar belegt und trennen Beobachtung, technische Einordnung, Auswirkung und Empfehlung.
  2. [Mit dem Anwalt klären: Werkvertrag mit Abnahme oder Dienstvertrag. Bei Werkvertrag: Der Kunde nimmt das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe ab oder teilt in dieser Frist wesentliche Mängel in Textform mit; danach gilt es als abgenommen.]
  3. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe beziehungsweise Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 5.1.

17. Nutzungsrechte am Ergebnis

  1. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, das Ergebnis für eigene Zwecke zu nutzen und an Personen weiterzugeben, die an dem zugrunde liegenden Vorgang beteiligt sind, etwa Agenturen, Rechtsanwälte oder Gerichte.
  2. Eine Veröffentlichung oder eine Nutzung zu Werbezwecken, auch in Auszügen, bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
  3. Der Anbieter darf anonymisierte Erkenntnisse aus Prüfungen für die Weiterentwicklung seiner Methoden und Prüfregeln verwenden.

18. Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, rechnet der Anbieter nach den im Angebot genannten Sätzen ab.
  2. Bei Aufträgen mit einem Umfang von mehr als [Betrag] Euro netto kann der Anbieter eine Anzahlung von [Prozentsatz] Prozent verlangen.

19. Kündigung

  1. Kündigt der Kunde einen Auftrag vor Fertigstellung, kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (§ 648 BGB). [Mit dem Anwalt klären, ob eine Pauschale vereinbart werden soll.]
  2. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

D. Schlussbestimmungen

20. Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB für die Nutzung des Kundenbereichs mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa wegen Gesetzesänderungen oder neuer Funktionen. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Bereits erworbene Domain-Lizenzen werden durch Änderungen nicht eingeschränkt.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.